AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Benjamin Bayer, handelnd unter „IT-Bayer“ (nachfolgend „Anbieter“), gelten für alle Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter angebotenen, oder auf der Webseite dargestellten Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Der Anbieter verkauft, liefert und installiert Waren, einschließlich Hardware sowie Software, ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch, soweit sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden oder auf sie hingewiesen wird.
1.2. Vertragswerke, Standardklauseln, Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn einzelne Regelungen des Kunden in den Geschäftsbedingungen des Anbieters nicht enthalten sind. Die stillschweigende Lieferung oder Leistungserbringung durch den Anbieter bedeutet keine Zustimmung zur Geltung der Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen des Kunden.

2. Angebote, Vertragsschluss

2.1. Angebote und/oder Preislisten des Anbieters sind unverbindliche Preisinformationen und erfolgen stets freibleibend.
2.2. Ein Vertrag über Lieferungen und Leistungen kommt grundsätzlich durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters auf die Bestellung des Kunden zustande, außer, soweit die Parteien ein hiervon abweichendes Verfahren ausdrücklich vereinbart haben.

3.Liefergegenstand

3.1. Inhalt, Umfang und Beschaffenheit der geschuldeten Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) ergeben sich mangels anderweitiger Vereinbarung aus der Auftragsbestätigung des Anbieters, nachrangig aus dem Angebot des Anbieters und den zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Kunden gültigen Produktbeschreibungen sowie ergänzend hierzu aus diesen Geschäftsbedingungen. Aus der Beschaffenheitsbeschreibung ergibt sich die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung. Technische Daten, Spezifikationen, Produktbeschreibungen oder sonstige Leistungsbeschreibungen sind keine Zusicherungen oder Garantien.
3.2. Werbliche Aussagen eines Herstellers von Hardware oder Software werden nicht Vertragsbestandteil zwischen den Parteien.
3.3. Der Anbieter ist berechtigt, höherwertigere Lieferungen zu erbringen, außer soweit solche für den Kunden nicht zumutbar sind.
3.4. Die Installation der Lieferungen oder eine Einweisung und Schulung sind nicht geschuldet, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart sind.

4.Nutzungsrechte

4.1. Angebote, Kostenvoranschläge, Leistungsbeschreibungen und andere Unterlagen (nachfolgend insgesamt: Unterlagen), den der Anbieter dem Kunden übergibt, sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Anbieters Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind an den Anbieter zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt beendet wird. Zusätzlich gelten für diese Unterlagen die Regelungen der Ziffer 14.
4.2. Der Anbieter räumt dem Kunden Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung an vertraglich geschuldeter Software, an vereinbarungsgemäß zu liefernden Dokumentationen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Leistungen das einfache Recht ein, diese im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen. Sofern die Lieferung von Software Dritter Gegenstand der vertraglichen Liefer- und Leistungspflichten ist, gelten vorrangig die Lizenzbedingungen der Dritten hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten (z.B.: Beschreibung des Lizenzumfangs und der Nutzungsrechte) vorrangig.
4.3. Das Recht zur Nutzung bezieht sich bei Software mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung nur auf die in der Auftragsbestätigung genannte bzw. auf den des Anbieters gelieferten Versions- und Release-Stand der jeweiligen Software. Software ist nur im Objektcode geschuldet.
4.4. Ein Recht zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken wird dem Kunden nur insoweit eingeräumt, als eine Vervielfältigung notwendig ist, um die Software oder sonstige geschützte Werke und Leistungen vereinbarungsgemäß zum vertraglich vereinbart bzw. vorausgesetzten Zweck zu nutzen. Ein Recht zur Bearbeitung, Übersetzung, Umgestaltung, Veröffentlichung, Vertrieb, Verbreitung, Vorführung und öffentlichen Zugänglichmachung wird dem Kunden nicht eingeräumt.
4.5. Ein Recht zur Vermietung, einschließlich Leasing der Software oder ein vergleichbares Recht zur Überlassung oder Nutzung durch Dritte oder ein Recht zur Verarbeitung von Daten Dritter mit der Software wird nicht eingeräumt.
4.6. Schutzrechts- und Copyrightvermerke an und in der Software, Dokumentationen oder sonstige geschützte Werke dürfen vom Kunden nicht beseitigt werden; sie sind insbesondere bei Vervielfältigungen zu erhalten.
4.7. Dokumentationen und sonstige Materialen dürfen vom Kunden nicht vervielfältigt werden.
4.8. Des Weiteren gelten die Nutzungsrechte, Service & Supportbedingungen, AGB und Vereinbarungen des jeweiligen Software- und Hardwareherstellers.

5. Lieferung, Lieferfristen, Verzögerung bei der Lieferung

5.1. Lieferungen erfolgen ab Auslieferungslager des Anbieters oder deren Zulieferern auf Rechnung und Gefahr des Kunden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, außer solche sind dem Kunden wirtschaftlich nicht zumutbar.
5.2. Liefertermine und -fristen und / oder Lieferzeiträume nach einem vereinbarten Ereignis (im Folgenden: Lieferzeiten) sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Die Einhaltung verbindlicher Lieferzeiten setzt den rechtzeitigen Eingang der Bestellung des Kunden, die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung aller Beistellungen und Mitwirkungsleistungen durch den Kunden sowie die Zahlung der vom Anbieter angeforderten und vereinbarten Vorauszahlungen (vgl. Ziffer 7.12) durch den Kunden voraus. Werden diese und weitere vereinbarte Voraussetzungen und Mitwirkungsleistungen durch den Kunden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht voll- ständig erfüllt, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
5.3. Lieferzeiten sind eingehalten, wenn die vereinbarten Lieferungen innerhalb der verbindlich vereinbarten Lieferzeit zum Versand gebracht oder zur Abholung bereitgestellt werden. Soweit die Erstellung einer neuen Sache und / oder die Installation der Liefergegenstände vertraglich vereinbart ist, gelten die Lieferzeiten als eingehalten, wenn die Erstellung und / oder Installation innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt.
5.4. Kommt den Anbieter nur mit einem Teil der Lieferung in Verzug, kann der Kunde – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rücktritt vorliegen – nur bezogen auf diesen Teil vom Vertrag zurücktreten, außer soweit die erbrachten Liefer- und Leistungsteile für den Kunden wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzbar sind.
5.5. Setzt der Kunde des Anbieters nach Eintritt der Fälligkeit eine Frist zur Erbringung der Lieferungen, die stets angemessen sein muss, hat der Kunde gleichzeitig in Textform rechtsverbindlich und eindeutig zu erklären, ob er nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist auf die Erbringung der vereinbarten Lieferung weiter bestehen oder Ansprüche statt der Lieferung (z.B. Rücktritt) geltend machen wird. Der Kunde ist verpflichtet auf Verlangen des Anbieters innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel 14 Kalendertage, zu erklären, ob er wegen eines Verzugs der Lieferung vom Vertrag zurücktritt, Schadensersatz statt der Leistung und / oder Aufwendungsersatz verlangt oder weiter auf die Erfüllung der vereinbarten Lieferung besteht.
5.6. Die Annahme der Lieferung ist eine wesentliche Vertragspflicht des Kunden. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Leistungs- und die Vergütungsgefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden ab dem Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises für jede angefangene Woche, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises, zu berechnen. Der Nachweis und die Forderung höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleiben den Vertragsparteien vorbehalten. Ansprüche auf Schadensersatz und sonstige Rechte des Anbieters wegen einer Verzögerung oder Verweigerung der Annahme bleiben unberührt.

6. Beistellung und Mitwirkungsleistung des Kunden / Datensicherung

6.1. Neben den im Angebot und ggf. in der Bestellbestätigung beschriebenen Mitwirkungsleistungen und Beistellungen wird der Kunde auf Anforderung des Anbieters alle notwendigen und zweckdienlichen Mitwirkungsleistungen und Beistellungen, insbesondere auch Informationen und Entscheidungen in der geforderten Qualität und Vollständigkeit rechtzeitig für den Anbieterbereitstellen bzw. ihr zukommen lassen, damit die Leistungen durch den Anbieter erbracht werden können. Werden Mitwirkungsleistungen und Beistellungen einschließlich Informationen und Entscheidungen nicht, nicht vollständig, nicht in der erforderlichen Qualität oder nicht rechtzeitig erteilt, hat der Kunde des Anbieters die Wartezeiten auf der Basis der Anbieter-Preisliste für die betroffene Anzahl der Mitarbeiter des Anbieters zu vergüten.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet dem Risiko entsprechend regelmäßig, jedoch mindestens einmal je Kalendertag Datensicherungen durchzuführen und die Datensicherungen räumlich getrennt von Computer- und Speichersystemen sicher zu verwahren. Die Datensicherungen müssen so erfolgen, dass diese ohne zusätzliche Aufwände maschinenlesbar (mit Standardprogrammen) genutzt werden können.
6.3. Der Kunde ist zudem verpflichtet, immer eine Datensicherung von seinen Daten zu fertigen, bevor durch den Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen Arbeiten jeder Art an der IT des Kunden durchgeführt werden. Der Anbieter haftet nicht für einen Datenverlust und weitere Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde keine vorherige Datensicherung durchgeführt und dafür Sorge getragen hat, dass seine Daten mit geringem Arbeitsaufwand reproduzierbar sind. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
6.4. Zusätzlich hat der Kunde die Pflichten aus Ziffer 9 zu erfüllen.

7. Preise, Zahlungsbedingungen, Vorauszahlungen

7.1. Der Kunde hat die vereinbarten Preise, Vergütungen und Lizenzgebühren zu zahlen. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung hierüber, ergeben sich die zu zahlenden Preise, Vergütungen und Lizenzgebühren aus der Preisliste des Anbieters. Gegenstände können mit der Lieferung in Rechnung gestellt werden, soweit die Parteien keine anderslautende Vereinbarung hierüber getroffen haben.
7.2. Soweit Dienst- oder Werkleistungen vereinbart sind, hat der Kunde des Anbieters diese Leistungen nach aufgewandter Zeit und eingesetzten Materialien auf Basis der Stundensätze der Preisliste des Anbieters zu vergüten, soweit keine andere ausdrückliche Vereinbarung über die Vergütung für diese Leistungen getroffen wurde. Den Anbieter ist berechtigt, Dienst- und Werkleistungen nach Abschluss der Leistungserbringung in Rechnung zu stellen. Dauert die Leistungserbringung länger als eine Kalenderwoche, ist der Anbieter berechtigt, nach dem Ende einer jeden Kalenderwoche die in dieser Woche erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.
7.3. Außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Mo – Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr) wird dem Kunden, ohne dass er explizit darauf hingewiesen werden muss, ein erhöhter Stundensatz berechnet, soweit die Parteien keine anderslautende Vereinbarung hierüber ausdrücklich schriftlich vereinbaren. Die vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze erhöhen sich hierbei um 50%; sie erhöhen sich um 100 %, wenn die Dienstleistung auf Wunsch des Kunden an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag erbracht wird.
7.4. Die Anfahrtszeit wird pauschal zu netto 69,- EUR pro Stunde/Mitarbeiter abgerechnet.
7.5. Bei vor-Ort-Tätigkeiten wird pro Tag/Mitarbeiter eine Spesenpauschale von netto 99,- berechnet.
7.6. Wenn durch Verschulden des Kunden ein vereinbarter Termin verschoben werden muss, übernimmt der Kunde die Kosten, wenn die Reise nicht mehr kostenfrei stornier- oder umbuchbar ist. Sollten für die Planung und/oder Durchführung dieser Dienstleistung bereits Stunden erbracht worden sein, so werden diese dem Kunden nach dem im Angebot vereinbarten Stundensätzen ebenfalls in Rechnung gestellt.
7.7. Alle Preisangaben (z.B. in Angeboten und Preislisten) verstehen sich netto ab Auslieferungslager zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben sowie zuzüglich Verpackungs- und Versand- bzw. Auslieferungskosten. Soweit der Anbieter auf Wunsch des Kunden die Lieferung versichert, hat er die entsprechenden Kosten und Gebühren zu zahlen. Ein Skonto wird nicht gewährt.
7.8. Werden Teillieferungen gemäß Ziffer 5.1 Satz 2 dieser Geschäftsbedingungen erbracht, können diese vom Anbieter getrennt und eigenständig abgerechnet werden.
7.9. Entgeltforderungen sind mit dem Eingang der Rechnung beim Auftragsgeber zur Zahlung fällig. Der Kunde hat Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Eingang der Rechnung ohne Abzüge (kein Skonto) zu bezahlen. Er gerät bei Entgeltforderungen durch eine Mahnung, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang der Rechnung beim Kunden in Verzug.
7.10. Gerät der Kunde in Verzug, ist der Anbieter berechtigt für jedes Mahnschreiben angemessene Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Gegebenenfalls anfallende Kosten für ein Inkassoverfahren hat ebenfalls der Kunde zu tragen.
7.11. Als Zinssatz für Fälligkeits-, Nutzungs-, Stundungs- und / oder Verzugszinsen gilt der gesetzlich festgelegte Zinssatz für Verzug. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben für diese Fälle unberührt. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines dem Kunden zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mit einem Anspruch gegen den Vergütungsanspruch aufrechnet, der auf einer mangelhaften Leistung des Anbieters beruht.
7.12. Der Kunde kann ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht unbeschränkt nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben, soweit die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7.13. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist.
7.14. Der Anbieter ist berechtigt, Lieferungen von einer, vom Anbieter verlangten, teilweisen oder vollständigen Vorauszahlung der Entgeltforderungen abhängig zu machen, wenn nach Abschluss des Vertrages für den Anbieter erkennbar wird, dass dessen Anspruch auf die Vergütung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sein kann. Dies gilt insbesondere, wenn für den Anbieter Anhaltspunkte vorliegen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben, oder wenn der Kunde mit der Zahlung von nicht unerheblichen Teilen der Entgeltforderungen in Verzug kommt. Die gesetzlichen Rechte des Anbieters bleiben in diesen Fällen unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Der Anbieter behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Anbieter behält sich das Eigentum an den Vorbehaltswaren darüber hinaus bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
8.2. Auf Verlangen des Kunden wird der Anbieter nach eigener Wahl Sicherheiten insoweit freigeben, als deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt.
8.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Kunden nicht gestattet.
8.4. Der Kunde darf die Vorbehaltsware mit Ausnahme vertraglich geschuldeter Software nicht ein- bauen oder umbilden.
8.5. Bei Pfändungen, Beschlagnahme, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in daraus resultierenden Sicherheiten des Anbieters hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu unterrichten, um dem Anbieter die Möglichkeit zu eröffnen, dessen Rechte gegen den Dritten durchzusetzen. Der Kunde wird gegenüber dem Dritten sofort auf das Eigentum und die Rechte des Anbieters schriftlich hinweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage oder willens ist, den Anbieter die bei der Durchsetzung dessen Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, wird der Kunde den Anbieter hiervon auf erste Anforderung freistellen oder dem Anbieter diese erstatten.
8.6. Mit Ausnahme einer unerheblichen Verletzung einer nicht-leistungsbezogenen Nebenpflicht ist der Anbieter bei einer Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung, zur Pfändung, zum Rücktritt und / oder zur Rücknahme berechtigt; der Kunde zur Herausgabe der Vorbehaltswaren verpflichtet.
8.7. Die Rücknahme der Vorbehaltsware bzw. die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordern keinen Rücktritt vom Vertrag durch den Anbieter. Diese Handlungen oder eine Pfändung der Vorbehaltsware durch den Anbieter gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, außer den Anbieter erklärt diesen ausdrücklich schriftlich.
8.8. Der Anbieter ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware und nach schriftlicher Ankündigung unter Mitteilung einer angemessenen Frist von mindestens 14 Kalendertagen zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Anbieter ist insbesondere nach Androhung auch zur Verwertung durch freihändigen Verkauf berechtigt.

9. Untersuchungspflichten, Mängelrügen, Transportschäden

9.1. Mängelrüge: Der Kunde hat Mängel unter genauer Angabe der Umstände, unter denen sie sich gezeigt haben, und deren Auswirkungen unverzüglich detailliert und nachvollziehbar in Textform gegenüber dem Anbieter zu rügen. Behauptete oder vermutete Rechtsmängel sind dem Anbieter ebenfalls unverzüglich in Textform anzuzeigen. Eventuelle Abmahnungen oder Forderungen Dritter im Zusammenhang mit einem behaupteten Rechtsmangel sind vom Kunden zu belegen.
9.2. Transportschäden: Bei Transportschäden oder -verlusten ist vom Kunden eine bahn-, post- oder lieferantenseitige Schadensfeststellung oder eine solche des Transporteurs, Frachtführers bzw. Spediteurs unverzüglich zu beschaffen und an den Anbieter zu übermitteln.
9.3. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben von Vorstehendem unberührt.

10. Ansprüche bei Mängeln, Beschaffenheitsgarantie

10.1. Ansprüche und Rechte wegen Sach- oder Rechtsmängel verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffsanspruch des Kunden bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 478 BGB) bleiben von vorstehender Regelung unberührt.
10.2. Die Nacherfüllung geschieht nach Wahl des Anbieters durch Mangelbeseitigung oder durch die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Bei einer Ersatzlieferung hat der Kunde den mangelhaften Gegenstand auf Kosten des Anbieters zurückzusenden.
10.3. Die Nachbesserung kann bei Software auch durch Lieferung einer neuen Version, eines Updates, Upgrades, Patches oder Releases oder durch eine Umgehungslösung (Workaround) erfolgen, außer, soweit dieses dem Kunden nicht zuzumuten ist.
10.4. Der Kunde wird bei der Suche und Analyse der Mangelursache im angemessenen Umfang mitwirken und dem Anbieter insbesondere die Untersuchung der mangelhaften Gegenstände und deren Nutzungsumgebung ermöglichen, alle notwendigen und zweckdienlichen Informationen erteilen und Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich nähere Umstände eines gemeldeten Mangels ergeben können.
10.5. Für den Fall, dass den Anbieter eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat und die Folgen einer Verletzung dieser Garantie nicht in der Beschaffenheitsgarantie geregelt sind, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung und Haftung der garantieren Beschaffenheitsmerkmale unberührt.
10.6. Die gesetzlichen Regelungen gelten uneingeschränkt bei Mängeln, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wegen eines Mangels.
10.7. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei Mängeln gilt Ziffer 12.

11. Gefahrenübergang

11.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände geht im Regelfall mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausübung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über, außer, soweit etwas anderes vereinbart ist.
11.2. Soweit ein Versendungskauf vereinbart ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände mit der Übergabe auf den Kunden über.

12. Haftung

12.1. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung, bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen sind in diesen Fällen nicht anwendbar.
12.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden, wobei diese Haftung auf die typischen Schäden begrenzt ist, die für den Anbieterbei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In sonstigen Fällen der Fahrlässigkeit haftet den Anbieter nur in der Höhe der vom Anbieter abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der jeweiligen Deckungszusage des Versicherers.
12.3. Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.

13. Abwerbeverbot

13.1. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter des Anbieters abzuwerben oder ohne Zustimmung des Anbieters anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine vom Anbieter der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfender Vertragsstrafe zu zahlen.

14. Geheimhaltung

14.1. Die Parteien werden Informationen, die ihnen von der jeweils anderen Partei im Rahmen der Vertragsanbahnung und der Vertragsdurchführung offengelegt werden oder die ihnen dabei bekannt werden, vertraulich behandeln. Dies gilt dann nicht, wenn
14.1.1. Informationen zum Zeitpunkt der Offenlegung oder des Bekanntwerdens bereits öffentlich oder der empfangenden Partei bereits bekannt waren
14.1.2. Informationen nach Vertragsschluss von der empfangenden Partei ohne Nutzung der Informationen der anderen Partei entwickelt werden
14.1.3. Informationen nach der Offenlegung / des Bekanntwerdens ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden
14.2. Die Parteien sind darüber hinaus verpflichtet, die Vertraulichkeit gegenüber Dritten und auch gegenüber ihren Mitarbeitern sicherzustellen. Mitarbeiter der Parteien, die Kenntnis von den vertraulichen Informationen zur Vertragsdurchführung benötigen, dürfen die vertraulichen Informationen offengelegt werden, wenn sie vorab schriftlich auf die Geheimhaltung verpflichtet worden sind.

15. Datenschutz

15.1. Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
15.2. Die vom Kunden im Rahmen seiner Anfrage oder Bestellung erhobenen Daten verarbeiten und nutzen wir zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, einschließlich der Bearbeitung von Gewährleistungsansprüchen. An Dritte geben wir personenbezogene Daten des Kunden nur weiter, wenn und soweit dies zur Durchführung des Vertrages, Projektes oder für Lizenzanfragen, insbesondere zur Durchführung der Lieferung, erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt, sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen. Für eine Geltendmachung der Ihnen zustehenden Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten unter [email protected].
15.3. Ferner finden Sie im Folgenden die ausführliche Beschreibung zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Ihren Rechten unter: https://www.it-bayer.com/datenschutz/

16. Sonstige Bestimmungen

16.1. Der Anbieter kann zur Leistungserbringung Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nach eigenem Ermessen einsetzen sowie Lieferungen und Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen lassen.
16.2. Der Anbieter ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verweigern, wenn dadurch Exportvorschriften verletzt würden.
16.3. Der Kunde hat gegenüber den vom Anbieter eingesetzten Mitarbeitern kein Weisungsrecht.
16.4. Die Gerichte am Sitz des Anbieters sind für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag örtlich zuständig. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Erfüllungsort für die Leistungen beider Parteien ist der Sitz des Anbieters.
16.5. Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland für Inlandsgeschäfte. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG vom 11.4.1980, UNCITRAL) sowie des deutschen Internationalen Normenkollisionsrecht (EGBGB) werden ausgeschlossen.
16.6. Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. In diesem Fall werden sich die Parteien auf wirksame Ersatzbestimmungen einigen, die den unwirksamen Bestimmungen in deren Regelungsintentionen und in deren wirtschaftlichen Auswirkungen möglichst nahekommen. Für unbeabsichtigte Regelungslücken gilt das Vorstehende entsprechend.
16.7. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis ist auch durch Telefax und einfache Textform (z.B. E-Mail) gewahrt.